Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Schäden
Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten

ab Januar 2022

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in Italien Pflicht, bei der Nutzung von Skigebieten, eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten zu besitzen. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, kann diese auch bei unserer Kasse an der Talstation abschließen. Diese kann für einzelne Tage oder auch für die gesamte Saison abgeschlossen werden.

Mehr Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie HIER.